Pools und Trampoline , die nach der Saison nich abgebaut werden, sind grundsätzlich nicht zulässig. Diese werden geduldet, wenn als Ausgleich dafür 3 Stunden extra Arbeitseinsatz pro Jahr oder eine Zahlung von 30,00 Euro pro Jahr geleistet werden. Wer einen Pool oder einen Trampolin hat, muss insgesamt 30,00 Euro zahlen bzw. 3 Stunden extra arbeiten.
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